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Was ist Parodontitis?

Parodontitis-Behandlung

Das Parodont ist der Halteapparat des Zahnes, das umgangssprachliche Zahnbett. Die Erkrankung des Zahnbettes wird als Parodontitis bezeichnet.

Parodontits entsteht, wenn sich bestimmte Bakterien an einen Zahn anlagern und nicht regelmäßig mit der Zahnbürste entfernt werden. So bildet sich ein Biofilm, der das Zahnfleisch entzünden kann. Diese Zahnfleischentzündung (Gingivitis) muss nicht immer sichtbar sein für den Patienten. Wenn daraufhin das Immunsystem der Patienten auf die Bakterien reagiert, kann die Entzündung in tiefere  Strukturen fortschreiten und den Knochen abbauen. Sonst gesunde Zähne können so anfangen zu wackeln und im Endstadium sogar herausfallen. Abgesehen davon können die Bakterien über den Blutweg an andere Orte im Körper gelangen und stehen mit diversen Krankheiten in Verbindung, z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Thrombose. Auch Alzheimer, Rheuma oder frühzeitiger Schwangerschaftsabbruch können durch Parodontalbakterien begünstigt werden.

Entzündungsfördernde Ernährung, Gewohnheiten (z.B. Rauchen) und gewisse Vorerkrankungen (z.B. Diabetes) gelten als Risikofaktoren für die Zahnbetterkrankung. 

Die Parodontitis ist ein schmerzfreier, oft schleichender Prozess, der nur mit professioneller Hilfe erkannt und zum Stillstand gebracht werden kann.

Icon-Photodynamische Paradontitis Behandlung

Photodynamisch aktivierte Chemotherapie

PACT

Bei derBehandlung von Parodontitis müssen die Bakterien entfernt werden. Um Bakterien besonders schonend gezielt in den Knochentaschen zu beseitigen, verwenden wir die Methode der Photodynamisch Aktivierten Chemotherapie (PACT). Hierbei werden die Bakterien mit einer Flüssigkeit eingefärbt und anschließend schmerzfrei mit einem Softlaser belichtet und zu 99,99 % abgetötet. 

Im Gegensatz zur sonst geläufigen Antibiotika-Therapie kommt es zu keinerlei Nebenwirkungen.

Icon-UPT - unterstützende Parodontitistherapie

UPT – unterstützende Parodontitistherapie

Seit dem 1.Juli 2021 gibt es eine neue „PAR-Richtlinie“, so dass gesetzlich Versicherte nach einem Erstgespräch, Mundhygieneunterweisung und der akuten Parodontalbehandlung Anspruch haben auf die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) in einem Nachsorgeprogramm für bis zu 2,5 Jahre. Dies war bis dato eine Privatleistung.